Leistungen
Ernährungsberatung
Ernährungstherapie
Eine Ernährungsberatung ist für Diejenigen geeignet, welche präventiv etwas für ihre Gesundheit tun möchten oder sich zu speziellen Ernährungsthemen beraten lassen möchten. Beratungsschwerpunkte können unter anderen folgende sein:
- vegane / vegetarische Ernährung
- Ernährung im Alter
- Ernährung in der Kindheit
- Ernährung in der Schwangerschaft
- leichtes Übergewicht
Eine Ernährungstherapie ist für Menschen geeignet, bei denen bereits bestehende Erkrankungen vorliegen. Hierbei kann die Ernährungstherapie oft unterstützend zu ärztlichen Behandlungen erfolgen.
- Essstörungen
- Adipositas
- Diabetes Mellitus Typ 2
- Fettstoffwechselerkrankungen
- Zöliakie
Weitere Leistungsangebote
In Kombination mit einer Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie können auch weitere Leistungen in Anspruch genommen werden. Zum weiteren Leistungsangebot zählen Folgende:
- Einkaufstraining
- Kochtraining
- Verfassung eines Berichts über den Beratungsverlauf
Krankenkassenzuschuss
Die Kosten für Ernährungsberatungen gemäß § 20 SGB V und für Ernährungstherapien nach § 43 SGB V können teilweise von den Krankenkassen übernommen werden. Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist die Durchführung der Beratungen durch eine zertifizierte Ernährungsfachkraft. Ich erfülle diese Qualitätskriterien durch mein abgeschlossenes Ökotrophologiestudium und meine Zertifizierung als Ernährungsberaterin (DGE).
Um Informationen zur Kostenerstattung für Ernährungsberatungen zu erhalten, empfehle ich Ihnen, direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen. Dort können Sie Details erfahren, wie viele Beratungssitzungen unterstützt werden und in welcher Höhe die Bezuschussung erfolgt.
Details zum Verfahren der Kostenbezuschussung für Ernährungstherapien finden Sie hier:
- Laden Sie sich die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung runter
- Lassen Sie sich die Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt ausfüllen
- Diese können Sie dann ihrer Krankenkasse vorlegen, um die Höhe der Bezuschussung zu erfahren
- Oft verlangen die Krankenkassen daraufhin einen Kostenvoranschlag, welchen ich Ihnen gerne nach einem kurzen Telefonat ausstelle
- Sobald Ihre Krankenkasse eine Bezuschussung zusichert, können wir auch schon den ersten Termin vereinbaren!